[VG-News] - *ad hoc-Mitteilung*
Liebe Mitglieder und Kund:innen,
wir wünschen Euch alles Gute für das neue Jahr - möge es ein gutes Jahr werden und sich die Situation entspannen! Wir danken Euch für Eure Treue und den Zuspruch, den wir in den vergangenen Monaten von vielen Seiten erfahren durften.
Weil es nach dem Jahreswechsel etwas ruhiger geworden ist und sich die Abläufe unter den besonderen Bedingungen eingespielt haben, können wir ab sofort in unseren Bistros wieder *Speisen zum Mitnehmen* anbieten. Das Bistro in der VG Mitte hat bis 17 Uhr geöffnet, die anderen beiden - VG Strehlen und VG Neustadt - entsprechend der Ladenöffnungszeiten. Einschränkungen sind dort zur Zeit nicht notwendig.
An anderer Stelle, in unseren Hausregeln, gibt es allerdings Änderungen:
*In allen VG-Märkten ist **generell **eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.**
Ausnahmen von dieser Tragepflicht gelten nur noch für Inhaber**eines***_*Schwerbehindertenausweises*_*und für Kinder unter sechs Jahren*.
Aus Gründen des Infektionsschutzes für Mitarbeitende und Kund:innen ist der Aufenthalt in unseren Läden ohne Mund-Nasen-Bedeckung derzeit nicht mehr gestattet. Deshalb ändern wir diese Hausregeln mit Wirkung vom 11. Januar 2021 bis auf Widerruf.
Wer über ein ärztliches Attest verfügt, das eine MNB-Befreiung auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bescheinigt, kann für eine oder mehrere namentlich zu benennenden Person/en eine Einkaufsvollmacht beantragen. Die Vollmachten werden in den Ladenbüros ausgegeben. Details können über gesundheitsschutz@vg-dresden.de erfragt werden. Zum Einkauf durch die bevollmächtigte Person ist neben der Vollmacht die Vorlage des Mitgliedsausweises der/des Vollmachtgebers/-geberin vorzulegen.
Wir bitten um Verständnis für diese Änderung der Hausregeln.
Dresden, 06.01.2021
Vorstand der VG Verbrauchergemeinschaft eG