Mitgestalten und Entscheiden bei der VG Dresden
Die VG Verbrauchergemeinschaft ist eine eingetragene Genossenschaft. Das bedeutet, sie unterliegt dem deutschen Genossenschaftsrecht. Viele Rahmenbedingungen sind dadurch vorgegeben: Wir brauchen einen Aufsichtsrat, einen Vorstand und es muss mindestens einmal jährlich eine Generalversammlung durchgeführt werden. Wer ausgiebig im Genossenschaftsrecht nachlesen möchte, kann es auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz einsehen.
Die VG Dresden als Genossenschaft
Die VG Dresden begann ihr Wirken 1991 als Arbeitsgruppe der Grünen Liga. Aus diesem Arbeitskreis heraus gründete sie 1994 den Verein „VG Verbrauchergemeinschaft e.V.“. Mit steigender Mitgliederzahl und wachsendem Geschäftsbetrieb wurde später nach einer passenderen Wirtschaftsform gesucht. 2005 wurde deshalb die „VG Verbrauchergemeinschaft eG“ gegründet.
„Oberste Leitmaxime [für Genossenschaften] ist die gesetzlich vorgegebene Förderung der Mitglieder, die primär über Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliederwirtschaften (private Haushalte, Betriebe) und dem Gemeinschaftsunternehmen erfolgen soll. Insofern verfolgen Genossenschaften vorrangig ökonomische Zwecke.“ (Quelle: Wikipedia- Die freie Enzyklopädie, 18.04.2024: https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft. CC BY-SA 4.0 Deed.)
Soweit zu den Grundlagen.
Wie können unsere Mitglieder die VG Dresden mitgestalten?
In unserem Leitbild ist die Mitgestaltung durch die Mitglieder fest verankert. Die VG Biomärkte gehören allen Mitgliedern. Trotzdem stehen große Entscheidungen wie die Schließung oder Eröffnung eines Marktes nicht zur Wahl. Gerade im Zuge der Schließung des VG Biomarktes in der Elisenstraße/Dresden Johannstadt gab es viele Fragen zu unserem Vorgehen und zur Mitgestaltung unserer Mitglieder. Daher gehen wir hier ausführlicher darauf ein.
Zunächst einige Beispiele von Mitgestaltungsmöglichkeiten für unsere Mitglieder:
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Generalversammlung: Bei der jährlichen Generalversammlung der VG Dresden wählen die anwesenden Mitglieder einen Teil des Aufsichtsrats.
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Mitgliederumfragen: Wir führen Umfragen unter unseren Mitgliedern durch. Die Ergebnisse fließen direkt in unsere Arbeit ein.
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Sortiment: In den VG Biomärkten sind unsere Mitarbeitenden immer offen für Sortimentswünsche oder spezielle Bestellungen unserer Mitglieder und Kund:innen. Sicher findet auch hier ein Abwägen unsererseits statt, d.h. Produkte, die sehr wenig verkauft werden, nehmen wir auch mal aus dem Sortiment um etwas aufzuräumen und Platz für Neues zu schaffen.
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Zukunftswerkstatt: Die letzte Zukunftswerkstatt mit unseren Mitgliedern mussten wir leider aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen absagen. Doch 2025 wollen wir die nächste Veranstaltung dieser Art durchführen. Wir freuen uns sehr, wenn ihr zahlreich dabei seid.
Gerne würden wir im laufenden Geschäft mehr Projekte unter aktiver Einbindung unserer Mitglieder stemmen. Doch momentan und immer wieder drängen andere Aufgaben. Wir bleiben dran.
Wie kommen Vorstand und Aufsichtsrat der VG Dresden zu Entscheidungen?
Der Vorstand der VG Dresden leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung, ist gesetzlicher Vertreter nach innen und außen und wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Große Entscheidungen werden in der VG Dresden nicht basisdemokratisch getroffen. Wir haben derzeit etwas mehr als 10.000 aktive Mitglieder. Unsere Rahmenbedingungen geben momentan schlicht nicht her, dass wir sie basisdemokratisch einbeziehen. Das Leitbild, partizipative Prozesse in der Mitarbeitendenschaft, Mitgliederumfragen und viele weitere Kontakte zu Mitgliedern nehmen jedoch Einfluss auf unsere Arbeit im Vorstand und Aufsichtsrat.
Einige Entscheidungen oder Pläne bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates, der ca. aller zwei Monate tagt. Der Vorstand stellt hier seine Pläne vor, es wird oft viel und lange diskutiert und regelmäßig auch Bedenkzeit bis zum nächsten Treffen erbeten. Erst dann setzen wir größere Änderungen um. D.h. jedes große Vorhaben, wie der jährliche Finanzplan, Neueröffnungen oder Schließungen von Läden werden von 12 Personen (9x Aufsichtsrat, 3x Vorstand) ausdiskutiert und entschieden.
Außerdem kontrolliert der Aufsichtsrat die Monatsabschlüsse und damit die Einhaltung des Finanzplans. Im Rahmen von zweimal jährlich stattfindenden Klausurtagungen erarbeitet der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Entwicklungspläne für die nächsten Jahre. Je nach Thema unterstützt der Aufsichtsrat auch inhaltlich in unseren Arbeitsgruppen, wie z.B. bei der Mitgliederumfrage oder der Suche nach einem neuen Vorstandsmitglied.
Der stärkste Einfluss unserer Mitglieder auf die Entwicklung der VG Dresden wirkt also über den Aufsichtsrat. Wir sind sehr froh, dass sich jedes Jahr wieder Mitglieder bereit erklären, das Amt einer Aufsichtsrätin / eines Aufsichtsrates zu übernehmen und es aktiv auszufüllen. Sie bringen viele unterschiedliche Perspektiven ein, diskutieren zusammen, finden Lösungen und gestalten so aktiv die Zukunft unserer Verbrauchergemeinschaft.